1. Vertragsbedingungen
- Diese AGB gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der MovePeople GmbH (nachfolgend „MovePeople“ genannt) und dem Auftraggeber. Als Auftraggeber gelten alle Kunden von MovePeople, welche Dienstleistungen von MovePeople in Anspruch nehmen. Diese AGB finden uneingeschränkt Anwendung, Abweichungen bedürfen der Schriftform. Der Auftraggeber akzeptiert mit der Auftragserteilung die AGB.
- Die AGB von MovePeople gelten auch für folgende Produkte und Dienstleistungen von MovePeople: videoking.ch und onlinedesigner.ch
2. Dienstleistungen von MovePeople
- Movepeople bietet unter anderem und nicht abschliessend folgende Dienstleistungen (nachfolgend “Dienstleistungen” genannt): Konzeption, Entwicklung und Gestaltung von Websites, Web-Technologien, visuelle Kommunikationsleistungen, Grafiken, Verkaufs- und oder Marketingunterlagen, Video-Animationen, Strategien, Online-Marketing und Social Media Marketing. Die konkreten Aufträge hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen werden von dem Auftraggeber jeweils mit der Bestellung spezifiziert bzw. gemäss der Offerte von MovePeople.
- Der Arbeitsaufwand ist in folgende Arbeitsphasen unterteilt: Konzeptionsphase (Auftragsvorbereitung, Konzeption, Planung der Dienstleistungen) und Realisationsphase (Realisation der Dienstleistungen).
- Nach Bestätigung und Abnahme der Dienstleistungen durch den Aufrtraggeber werden die Dienstleistungen entsprechend publiziert oder wie vereinbart ausgeliefert. Nach der Bestätigung des Auftraggebers werden gewünschte Nachbesserungen als Mehraufwand in Rechnung gestellt. Wird das Projekt nicht innert 30 Tagen nach bekannt gegebener Fertigstellung durch den Auftraggeber abgenommen, so ist MovePeople berechtigt, die Leistungen zu verrechnen und die Daten bis zur Bezahlung durch den Auftraggeber zurück zu halten bzw. nicht öffentlich anzuzeigen.
- MovePeople ist verpflichtet, dem Auftraggeber die vereinbarten Dienstleistungen gemäss in der Auftragsbestätigung oder Projektplan festgelegten Terminen zu liefern. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Dienstleistungen zur vorbestimmten Zeit abzunehmen und zu bezahlen. MovePeople verpflichtet sich, den Auftraggeber schnellstmöglich über allfällige Verzögerungen zu informieren. Fest vereinbarte Liefertermine sind nur so lange gültig, als der Auftraggeber seinerseits benötigte Unterlagen zur Verfügung stellt, auf allfällige Fragen reagiert und vereinbarte Termine einhält. Überschreiten eines Liefertermins wegen Ursachen, für welche MovePeople kein Verschulden trifft, berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder MovePeople für entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Der Auftraggeber hat MovePeople eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Ein Schadenersatzanspruch wegen Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens MovePeople. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse entbinden MovePeople ohne weiteres von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
- Wird eine bereits bestätigtes Projekt durch den Auftraggeber während der Erstellung storniert, so hat MovePeople das Recht, bereits anfallende Aufwände in Rechnung zu stellen.
- Mehraufwand, welcher durch den Auftraggeber während der Umsetzung einer Dienstleistung verursacht wurde, darf durch MovePeople in Rechnung gestellt werden. MovePeople ist verpflichtet den Auftraggeber vor Generierung eines Mehraufwands entsprechend über die Kosten zu informieren.
- MovePeople hat das Recht auf eine geeignete persönliche Kennzeichnung ihrer geschaffenen Dienstleistungen.